037464 / 870-0

Schließung Kindertagesstätte bis einschl. 14.02.2021

Informationen zur Schließung, Elternbeiträgen und Formulare

veröffentlicht

am 20.01.2021
"

Mehr Lesen

Werte Eltern,

auf Grund der aktuellen Regelungen der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung bleibt unsere Einrichtung im Zeitraum vom 14.12.2020 bis 14.02.2021 mit Ausnahme der Notbetreuung geschlossen.

Die Notbetreuung erfolgt nur für Kinder, deren Personensorgeberechtigte zu den in der Anlage 1 bzw. Anlage 2 zu § 5a der SächsCoronaSchVO aufgeführten Personenkreis zählen und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an der Betreuung des Kindes gehindert sind und im Falle der Anlage 2 die Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann.

Eltern, die ihr Kind in dieser Zeit nicht in der Krippe, Kindergarten oder Hort betreuen lassen können, sollen dafür kein Elternbeiträge entrichten müssen.

Für den Zeitraum vom 14. Dezember 2020 bis 17. Januar 2021 wird ein Monatsbeitrag pauschal erstattet. Bei einer fortgesetzten Schließung sind Beitragserstattungen für jede Woche zu einem Viertel des jeweiligen Monatsbetrages vorgesehen.

Aus diesem Grund wird bis zum Erlass der entsprechenden Regelung des Freistaates die Gebührenerhebung im Januar und im Februar seitens der Stadt ausgesetzt.

Für die Inanspruchnahme der Notbetreuung erfolgt eine anteilige Beitragserhebung.

Die entsprechenden Formulare – zur Vorlage beim Arbeitgeber oder bei der Krankenkasse zur Beantragung des Kinderkrankengeldes – sowie die genannten Anlagen 1 und 2  erhalten Sie bei Bedarf in unserer Einrichtung sowie hier:

https://www.stadt-schoeneck.de/wp-content/uploads/2020/12/Nachweis.pdf

https://www.stadt-schoeneck.de/wp-content/uploads/2020/12/Anlage-1.pdf

https://www.stadt-schoeneck.de/wp-content/uploads/2020/12/Anlage-2.pdf

Antrag Kinderkrankengeld

Für diejenigen Kinder, die aufgrund Gruppen-Quarantäneanordnungen (d.h. ganze Hort- oder Kindergartengruppe war geschlossen) die Kindertagesstätte im November bzw. Dezember 2020 nicht besuchen durften, erfolgt eine Beitragsrückerstattung. Der entsprechende Bescheid wird den betroffenen Familien in nächster Zeit zugestellt und die Erstattung erfolgt automatisch.

Schönecker Anzeiger digital per Mail!

Abonnieren Sie unseren Amtsblatt-Newsletter

Vielen Dank für Ihre Anmeldung. Bitte bestätigen Sie Ihre E-Mail Adresse.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner