Werte Eltern,
aufgrund der 7-Tage-Inzidenz für den Vogtlandkreis ist die Präsenzbeschulung in Grund- und Förderschulen sowie der Betrieb der Kindertagesstätten ausgesetzt, sodass unsere Einrichtung ab Montag, dem 1. März 2021 mit Ausnahme der Notbetreuung geschlossen bleibt.
Die Notbetreuung erfolgt nur für Kinder, deren Personensorgeberechtigte zu den in der Anlage 1 bzw. Anlage 2 zu § 5a der SächsCoronaSchVO aufgeführten Personenkreis zählen und aufgrund dienstlicher oder betrieblicher Gründe an der Betreuung des Kindes gehindert sind und im Falle der Anlage 2 die Betreuung durch den anderen Personensorgeberechtigten nicht abgesichert werden kann.
Die entsprechenden Formulare -auch zur Vorlage beim Arbeitgeber – sowie die genannten Anlagen 1 und 2 erhalten Sie bei Bedarf in unserer Einrichtung sowie hier:
https://www.stadt-schoeneck.de/wp-content/uploads/2020/12/Nachweis.pdf
https://www.stadt-schoeneck.de/wp-content/uploads/2020/12/Anlage-1.pdf
https://www.stadt-schoeneck.de/wp-content/uploads/2020/12/Anlage-2.pdf
Bitte melden Sie den Betreuungsbedarf Ihrer Kinder bei der Einrichtungsleitung für Krippe, Kindergarten und Hort unter 037464/88415 bis spätestens Freitag für die kommende Woche taggenau (auch hinsichtlich Bedarf vor 7 Uhr und nach 16 Uhr) an. Ebenfalls ist der Bedarf für die Grundschulnotbetreuung spätestens am Freitag für die kommende Woche im Schulsekretariat unter Tel. 037464/88 524 taggenau anzumelden.
Aufgrund dessen wird der Einzug der Elternbeiträge ab dem Monat März wieder ausgesetzt, die in Anspruch genommene Notbetreuung wird anteilig entsprechend im Nachgang berechnet.