Gewährung von Härtefallhilfen für Mehrkosten eines Privathaushalts für nicht leitungsgebundene Energieträger im Entlastungszeitraum 01.01.2022 bis 01.12.2022 gegenüber dem Referenzzeitraum 2021
Die Antragstellung läuft ab 08.05.2023 mit Freischaltung über die Sächsische Aufbaubank. Informationen dazu unter https://www.energieversorgung.sachsen.de/ und https://www.sab.sachsen.de/h%C3%A4rtefallhilfen-f%C3%BCr-private-haushalte-wegen-stark-gestiegener-energiekosten-f%C3%BCr-nicht-leitungsgebundene-energietr%C3%A4ger
Unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-ihr-anspruch-auf-hilfe-fuer-oel-fluessiggas-oder-pelletheizung-80494 kann vorab geprüft, ob es überhaupt eine Entlastungszahlung geben wird.
Die Entlastung muss mindestens 100 Euro pro Haushalt betragen, damit es zu einer Auszahlung kommt.
Für Rückfragen steht die Hotline der Sächsischen Aufbaubank unter 0351- 4910 4999 zur Verfügung.
Außerdem unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen kostenfrei nach vorheriger Terminabstimmung die Antragstellung.
Dort kann auch für Bürgerinnen und Bürger, die keinen Computer besitzen, die Antragstellung vorgenommen werden.
Terminhotline VBZ Leipzig 0341 6962929
Verbraucherzentrale Plauen 03741 224743
Verbraucherzentrale Auerbach 03744 219641
Quelle: Landratsamt Vogtlandkreis