Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab 10.01.2025 erhalten Sie die neuen Grundsteuerbescheide für Ihre Grundstücke.
Durch die Neubewertung der Grundsteuer und durch geänderte Hebesätze wird sich die Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändern.
Für Fragen zum neuen Grundsteuerbescheid stehen Ihnen unsere Kollegen gern zur Verfügung!
Per Telefon unter 037464 870 120 oder nach telefonischer Terminvereinbarung im persönlichen Gespräch.
Weitere Informationen finden Sie auch im beiliegenden Informationsblatt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Stadtverwaltung Schöneck/Vogtl..
Hinweise:
Ab 2025 wird die Grundsteuer neu berechnet. Dafür wurden ab 2022 alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet.
Durch die Neubewertung der Grundsteuer und durch geänderte Hebesätze wird sich die Höhe der Grundsteuer ab 2025 ändern.
Etwaige aktive Daueraufträge bei den Bankinstituten für die Zahlung der Grundsteuer sollten bis spätestens im Dezember 2024 gelöscht worden sein.
Wenn Sie der Stadt Schöneck bzw. der Gemeinde Mühlental eine Einzugsermächtigung erteilt haben, müssen Sie nichts unternehmen. Das SEPA-Mandat gilt für die neue Grundsteuer weiter.
Zugleich bleibt auch festzuhalten, dass die Gemeinden keinen Einfluss auf die Bewertungsergebnisse der Finanzämter haben. Die festgesetzten Grundsteuermessbeträge für die Gemeinde sind verbindlich und für den neuen Grundsteuerbescheid ab 2025 anzusetzen.
Sollten Sie feststellen, dass die Angaben in Ihrem Grundsteuermessbescheid nicht mehr aktuell sind, müssen diese Änderungen dem Finanzamt angezeigt werden.
Dazu zählen insbesondere die folgenden Änderungen:
- Änderungen, die den Grundsteuerwert beeinflussen (An- und Ausbauten, Abriss, Neubau, Kernsanierung, Verkauf eines Teilgrundstücks),
- Änderungen, die die Grundstücksart beeinflussen,
- Änderungen, die zu einer erstmaligen Feststellung führen (zum Beispiel Wegfall einer Steuerbefreiung),
- Änderungen bei Ermäßigungen der Steuermesszahl (Denkmalschutz, geförderter Wohnraum) wenn das (wirtschaftliche) Eigentum eines Gebäudes auf fremdem Grund und Boden übergegangen ist.
Nicht anzeigepflichtig ist der Übergang durch Kaufvertrag. Hier sind die Notare anzeigepflichtig.
Weiterführende Informationen Rund um die Grundsteuer finden Sie hier: www.finanzamt.sachsen.de/grundsteuer-11198.html
Bitte haben Sie Verständnis, dass zu Beginn des Jahres 2025 nicht alle Eigentümer gleichzeitig einen Grundsteuerbescheid erhalten. Die Verarbeitung der steuerrelevanten Daten für die große Anzahl der Steuerobjekte in der Stadt Schöneck und Gemeinde Mühlental Bedarf eines längeren Zeitraums. Jeder Eigentümer von Grundbesitz in Schöneck, Mühlental und den dazugehörigen Ortschaften erhält nach dem 01.01.2025 einen neuen Grundsteuerbescheid.
Sollten Sie Einspruch beim Finanzamt eingelegt und/oder einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt haben:
Im Rahmen des Verwaltungsverfahrensgesetzes gilt immer auch ein Widerspruchsrecht. Der Widerspruch hat aber keine zahlungsaufschiebende Wirkung.
Die Stadtverwaltung Schöneck erhält durch das Finanzamt Plauen die neuen Besteuerungsgrundlagen in einem digitalen Datensatzformat.
An diese vorliegenden Feststellungen des Finanzamtes ist die Stadtverwaltung Schöneck im Rahmen der Steuerfestsetzung gemäß §§ 184 (1) und 182 (1) Abgabenordnung (AO) gebunden.
Wir bitten um Verständnis, dass die Stadtkämmerei immer erst nach Erhalt von ggf. entsprechend geänderten Finanzamt-Informationen die Grundsteuer anpassen kann.
Solange ist die Grundsteuer in der festgesetzten Höhe zu den Fälligkeiten zu entrichten.