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Härtefallhilfen für private Haushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger

Antragstellung ab 08. Mai 2023 möglich
veröffentlicht am 4.05.2023
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Gewährung von Härtefallhilfen für Mehrkosten eines Privathaushalts für nicht leitungsgebundene Energieträger im Entlastungszeitraum 01.01.2022 bis 01.12.2022 gegenüber dem Referenzzeitraum 2021

 Die Antragstellung läuft ab 08.05.2023 mit Freischaltung über die Sächsische Aufbaubank. Informationen dazu unter https://www.energieversorgung.sachsen.de/ und https://www.sab.sachsen.de/h%C3%A4rtefallhilfen-f%C3%BCr-private-haushalte-wegen-stark-gestiegener-energiekosten-f%C3%BCr-nicht-leitungsgebundene-energietr%C3%A4ger

Unter https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie/preise-tarife-anbieterwechsel/rechner-ihr-anspruch-auf-hilfe-fuer-oel-fluessiggas-oder-pelletheizung-80494 kann vorab geprüft, ob es überhaupt eine Entlastungszahlung geben wird.

Die Entlastung muss mindestens 100 Euro pro Haushalt betragen, damit es zu einer Auszahlung kommt.

Für Rückfragen steht die Hotline der Sächsischen Aufbaubank unter 0351- 4910 4999 zur Verfügung.

Außerdem unterstützt die Verbraucherzentrale Sachsen kostenfrei nach vorheriger Terminabstimmung die Antragstellung.

Dort kann auch für Bürgerinnen und Bürger, die keinen Computer besitzen, die Antragstellung vorgenommen werden.   

Terminhotline VBZ Leipzig                0341 6962929

Verbraucherzentrale Plauen              03741 224743

Verbraucherzentrale Auerbach          03744 219641

 

Quelle: Landratsamt Vogtlandkreis

 

 

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