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Bekanntmachung

öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes "Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser"

veröffentlicht

am 28.01.2025
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 Bekanntmachung zur öffentlichen Auslegung des Verordnungsentwurfes zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebiets „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“

Vom 27.01.2025

I.Die Landesdirektion Sachsen als obere Wasserbehörde beabsichtigt den Erlass einer Rechtsverordnung zur Festsetzung des Hochwasserentstehungsgebietes „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“ gemäß § 76 Absatz 1 Satz 2 Sächsisches Wassergesetz vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Juni 2024 (Sächs-GVBl. S. 636) geändert worden ist.

II.Das festzusetzende Hochwasserentstehungsgebiet führt die Bezeichnung „Zwickauer Mulde oberhalb Schwarzwasser“. Es erstreckt sich im Landkreis Erzgebirgskreis auf Teile der Städ-te Eibenstock, Johanngeorgenstadt, Lauter-Bernsbach sowie der Gemeinden Bockau, Schönheide, Stützengrün und Zschorlau. Im Landkreis Vogtlandkreis erstreckt es sich auf Teile der Städte Auerbach/Vogtl., Klingenthal und Schöneck/Vogtl. sowie der Gemeinden Grünbach und Muldenhammer.

Das Hochwasserentstehungsgebiet besteht aus einer zusammenhängenden Fläche und hat eine Größe von 24 497 Hektar.

Der Geltungsbereich der Rechtsverordnung ergibt sich aus den Detailkarten.

III.Der Verordnungsentwurf liegt in der Zeit

vom 7. Februar 2025 bis einschließlich 6. März 2025

in der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Chemnitz, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz,

während der Dienststunden   Montag bis Donnerstag:         9:00 Uhr bis 15:30 Uhr

                                                               Freitag:                                          9:00 Uhr bis 14:00 Uhr.

zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

Die Unterlagen, die ausgelegt werden, beinhalten den Entwurf der Rechtsverordnung nebst Anlagen sowie den Entwurf der Begründung der Verordnung. Zu den Anlagen der Rechtsverordnung gehören:

  1. Flurstücksverzeichnis
  2. Gesamtkarte
  3. Übersichtskarte Detailkarten
  4. 133 Detailkarten

IV.Einwendungen gegen die Festsetzung des Schutzgebietes sowie Anregungen zum Entwurf können innerhalb von zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das heißt

bis einschließlich 20. März 2025

bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz schriftlich (mit eigenhändiger Unterschrift), zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form vorgebracht werden. Die Adressen und die technischen Anforderungen für die Übermittlung elektronischer Dokumente sind über die Internetseite https://www.lds.sachsen.de/kontakt abrufbar.

Einwendungen müssen den Vor- und Familiennamen sowie die vollständige Anschrift des Einwenders enthalten.

Die Landesdirektion Sachsen prüft die fristgemäß vorgebrachten Einwendungen und Anregungen. Maßgeblich für die Einhaltung der Einwendungs- und Äußerungsfrist ist das Eingangsdatum.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Landesdirektion Sachsen personenbezogene Daten in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Weitere Informationen über die Verarbeitung der Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten finden Sie unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/datenschutz sowie in dem unter der Rubrik „Wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren Oberflächenwasser und Hochwasserschutz“ eingestellten Informationsblatt.

Diese Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen sind während des oben genannten Zeitraums auch auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter dem Link https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung unter der Rubrik Umweltschutz – Wasserwirtschaft einsehbar. Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.

Schöneck/Vogtl., den 27.01.202

Der Bürgermeister,

im Auftrag der Landesdirektion Sachsen

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