Sind jedoch Eigenkompostierung, die Nutzung der öffentlichen Pflanzenabfallsammlung oder die Entsorgung über private Entsorger nicht möglich oder nicht zumutbar, kann das Landratsamt Vogtlandkreis auf Antrag im Einzelfall Ausnahmegenehmigungen, die in Form eines kostenpflichtigen Bescheides erstellt werden, erteilen.
Das Landratsamt möchte abschließend darauf aufmerksam machen, dass mit der Novellierung des Sächsischen Abfall- und Bodenschutzrechtes im Referentenentwurf die Aufhebung der Sächsischen Pfllanzenabfallverordnung vorgesehen ist. Somit wird es 2018 keine gesetzlich geregelten Ausnahmetatbestände mehr geben, so dass dann die Verbrennung von Pflanzenabfällen grundsätzlich verboten ist.